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Kommunikationsprüfung

In der Pflichtfremdsprache Englisch und in der Wahlpfichtfremdsprache Französisch wird jeweils eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
  • Sprachmittlung (nur Pflichtfremdsprache).

Die vorgegebenen Prüfungsteile sind in der in den zentralen Maßstäben aufgeführten festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Eine Vorabkorrektur der Unterlagen für die Präsentation durch die Lehrkraft ist nicht zulässig.

Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten (Pflichtfremdsprache), wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.

In der Wahlpflichtfremdsprache dauert die Kommunikationsprüfung etwa 10 Minuten je Schüler/-in, wobei die zwei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.

Die Aufgaben zur Sprachmittlung liegen den Schülerinnen und Schülern nicht schriftlich vor. Auf Nachfrage des Prüflings können einzelne Redebeiträge, die es in die jeweils andere Sprache zu übertragen gilt, wiederholt werden.

Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache und der Wahlpflichtfremdsprache wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin/dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.