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Optionale mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik

Nach Bekanntgabe der Noten können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in den Fächern Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung wählen.
Die zusätzlich gewählten mündlichen Prüfungen sind spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse  gegenüber der Schulleitung zu benennen. 

Die Schülerinnen und Schüler werden von der Fachlehrkraft beraten. Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn der Schülerin / dem Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach eingeräumt werden.

Die Aufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die Schule kann der Schülerin / dem Schüler vor der mündlichen Prüfung Aufgaben schriftlich vorlegen. In diesem Fall wird dem Prüfling eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leiterin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. Der Schülerin bzw. dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.

In jedem Fach beträgt die Prüfungszeit für jeden Prüfling etwa 15 Minuten.

Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest und teilt es der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die mündliche Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.